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Herzlich Willkommen


    Neues Logo kennzeichnet Handwerksbäckereien:

    • Der „westfalenbäcker“ ist das neue Quallitätszeichen handwerklich geführter Bäckereien in Westfalen-Lippe.

    • Betriebe, welche die strengen fachlichen und qualitativen Vorgaben erfüllen, dürfen das Zeichen führen und sind damit für den Verbraucher als Meister-/Quallitätsbetrieb erkennbar.

    • Der Kunde kann sich damit darauf verlassen, dass er Qualitätsware einkauft.


    Warum ein gemeinsames Logo?

    • Heutzutage treten neben den klassischen Handwerksbäckereien auch Backwaren-Discounter, Tankstellen und Supermärkte unter der Bezeichnung „Bäckerei“ als Anbieter von Backwaren auf.

    • Die Herkunft der Backwaren ist bei diesen Anbietern für den Verbraucher schwer erkennbar, da Herstellung und Vertrieb nicht mehr in einer Hand liegen.

    • Mit Hilfe des „westfalenbäcker“-Zeichens soll dem gegenüber die handwerkliche Qualität, die in den Meisterbetrieben hergestellt und angeboten wird, herausgestellt werden.

    • Für den Kunden ist durch dieses Zeichen auf den ersten Blick die Handwerksbäckerei erkennbar.



    Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

    Teilnehmende Betriebe am „westfalenbäcker“-Verbund müssen folgende Anforderungen für das Identitätszeichen erfüllen:

    1. Der Betrieb muss ein Meisterbetrieb sein.

    2. Der Betrieb muss in der Innung und die Innung Mitglied des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-Lippe sein oder der Betrieb muss Direktmitglied beim Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe sein.

    3. Der Betrieb muss sich regelmäßig Qualitätsprüfungen des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-Lippe unterziehen. Dabei muss jährlich mit je mindestens einem Produkt aus den drei Produktgruppen Brot, Kleingebäck und Feingebäck eine Beurteilung „gut“ oder „sehr gut“ erreicht werden. Diese Qualitätsprüfung erfolgt auf der Basis unangemeldeter Probekäufe.

    4. Mindestens 90 % des in der Bäckerei angebotenen Sortiments muss aus eigener Herstellung oder aus der Herstellung eines anderen Handwerksbetriebes (Kooperation) kommen. Teiglinge und tief gefrorene Teiglinge gelten auch dann nicht als selbst hergestellt, wenn sie minimal veredelt werden.

    5. Alt-(Rest-)Brotläden dürfen das Siegel „westfalenbäcker“ nicht führen, auch wenn der sonstige Betrieb die „westfalenbäcker“-Lizenz besitzt.

    6. Die Abgabe der Backwaren muss überwiegend in Fachbedienung erfolgen, das heißt,

    • wenn ein Betrieb sowohl Bedienungsfilialen als auch Discount-Filialen betreibt, muss die überwiegende Anzahl der Filialen in Bedienung organisiert sein und

    • für die einzelne Filiale gilt, dass das Siegel nur eingesetzt werden darf, wenn in dieser Verkaufsstelle Backwaren überwiegend in Fachbedienung abgegeben werden.

    Die Erfüllung dieser Bedingungen wird durch den Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe oder von ihm beauftragte Personen überprüft. Der Verband erteilt die Genehmigung zur Führung der Wort-Bildmarke „westfalenbäcker“ nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen.

    Erfüllt der Betrieb die Anforderungen nicht mehr, so kann das Zeichen wieder entzogen werden.


    Wie wird man ein „westfalenbäcker“?

    • Bäckereien, die sich am „westfalenbäcker“-Verbund beteiligen wollen, können Aufnahmenanträge beim Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe erhalten. Dieser prüft die Zulassung.

    • Die Zugehörigkeit wird durch eine Urkunde dokumentiert.