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    Werden Sie „westfalenbäcker“!
    Eine weitere Erfolgsstrategie, sich dem Kunden gegenüber von der „Massenbrothaltung“ einiger Wettbewerber abzusetzen, ist das eindeutige nach außen getragene Bekenntnis zur regional orientierten Qualitätsbäckerei.

    Ihr Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe hat deshalb die Marke „westfalenbäcker“ kreiert und schützen lassen. Sie können „westfalenbäcker“ werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und diese Entscheidung mit einer Investition für die Lizenz in Höhe von 100 € zzgl. MwSt. jährlich zu verbinden bereit sind:

    1. Der Betrieb muss ein Meisterbetrieb sein.

    2. Der Betrieb muss in der Innung und die Innung Mitglied des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-Lippe sein oder der Betrieb muss Direktmitglied beim Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe sein.

    3. Der Betrieb muss sich regelmäßig Qualitätsprüfungen des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-Lippe unterziehen. Dabei muss jährlich mit je mindestens einem Produkt aus den drei Produktgruppen Brot, Kleingebäck und Feingebäck eine Beurteilung „gut“ oder „sehr gut“ erreicht werden. Diese Qualitätsprüfung erfolgt auf der Basis unangemeldeter Probekäufe.

    4. Mindestens 90 % des in der Bäckerei angebotenen Sortiments muss aus eigener Herstellung oder aus der Herstellung eines anderen Handwerksbetriebes (Kooperation) kommen. Teiglinge und tief gefrorene Teiglinge gelten auch dann nicht als selbst hergestellt, wenn sie minimal veredelt werden.

    5. Alt-(Rest-)Brotläden dürfen das Siegel „westfalenbäcker“ nicht führen, auch wenn der sonstige Betrieb die „westfalenbäcker“-Lizenz besitzt.

    6. Die Abgabe der Backwaren muss überwiegend in Fachbedienung erfolgen, das heißt,

    • wenn ein Betrieb sowohl Bedienungsfilialen als auch Discount-Filialen betreibt, muss die überwiegende Anzahl der Filialen in Bedienung organisiert sein und

    • für die einzelne Filiale gilt, dass das Siegel nur eingesetzt werden darf, wenn in dieser Verkaufsstelle Backwaren überwiegend in Fachbedienung abgegeben werden.

    Die Erfüllung dieser Bedingungen wird durch den Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe oder von ihm beauftragte Personen überprüft. Der Verband erteilt die Genehmigung zur Führung der Wort-Bildmarke „westfalenbäcker“ nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen.

    Bei Interesse melden Sie sich bitte bei

    Frau Weyers(Hajduk) Tel. 0234/51 65 91 18 -- e-mail: weyers@biv-wl.de

    Werden Sie „westfalenbäcker“!